NIS2 2026: Was das neue Sicherheitsgesetz für den Mittelstand bedeutet – und wie Unternehmen jetzt strukturiert starten können
Johannes Landerer
24.September, 2025
Mit dem Inkrafttreten des deutschen NIS2-Umsetzungsgesetzes setzt der Gesetzgeber einen wichtigen Meilenstein für die Cybersicherheit im Mittelstand. Künftig gelten deutlich erweiterte Sicherheitsanforderungen für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland – darunter viele mittelständische Betriebe aus Industrie, Logistik, Dienstleistungen und Produktion.
Während frühere Regelungen vor allem Betreiber kritischer Infrastrukturen betrafen, rückt nun ein breiter Teil der Wirtschaft in den Fokus. Für viele Unternehmen stellt sich daher die Frage: Was bedeutet NIS2 konkret, welche Pflichten entstehen – und wie lässt sich das Thema ohne unnötige Komplexität angehen?
Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick und zeigt einen pragmatischen Einstieg auf.
Was ist NIS2? Ein kurzer Überblick
NIS2 ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 und wurde nun in deutsches Recht überführt.
Ziel der NIS2 ist es, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gegenüber digitalen Risiken deutlich zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf:
Cyberangriffe
Ransomware
Ausfälle digitaler Dienste
Störungen innerhalb von Lieferketten
Während bislang rund 4.500 Organisationen unter die NIS-Regelungen fielen, wird der Anwendungsbereich nun massiv ausgeweitet. Der Fokus liegt dabei bewusst auf dem Mittelstand.
Warum gerade der Mittelstand betroffen ist
Mittelständische Unternehmen sind heute stark digitalisiert und eng in nationale wie internationale Lieferketten eingebunden. IT-Systeme steuern Produktionsprozesse, Logistik, Kundenkommunikation und Dienstleistungen. Ein Ausfall kann unmittelbare wirtschaftliche Folgen haben – nicht nur für das eigene Unternehmen, sondern für ganze Wertschöpfungsketten.
Als besonders relevant gelten unter anderem folgende Branchen:
Maschinenbau und industrielle Fertigung
Logistik und Transport
Lebensmittelproduktion
Chemie und verarbeitendes Gewerbe
Abfallwirtschaft und Versorgung
IT-Dienstleister, Hosting und Cloud
medizinische, forschungsnahe und technische Dienstleistungen
Hinzu kommt, dass viele mittelständische Unternehmen Zulieferer größerer Konzerne sind. Damit entsteht eine neue Verantwortung, die weniger aus Bürokratie als aus strategischer Bedeutung resultiert.
Die drei zentralen Pflichten unter NIS2
Unternehmen, die unter NIS2 fallen, müssen künftig verbindliche Mindestanforderungen erfüllen.
Selbstprüfung und Registrierung
Unternehmen sind verpflichtet, eigenständig zu prüfen, ob sie unter die NIS2-Regelungen fallen. Maßgeblich sind Branche, Größe und Tätigkeit.
Bei einer Betroffenheit gilt:
– ab Ende 2025: Einrichtung eines Unternehmenskontos („Mein Unternehmenskonto“)
– ab dem 06.01.2026: Registrierung im neuen BSI-PortalDamit werden Unternehmen offiziell als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtung“ geführt.
IT-Risikomanagement und organisatorische Maßnahmen
Zentrales Element von NIS2 ist ein strukturiertes Sicherheitsniveau. Unternehmen müssen ein System etablieren, das unter anderem umfasst:
– Risikoanalysen
– Zugriffskonzepte
– Notfall- und Wiederanlaufprozesse
– dokumentierte Sicherheitsmaßnahmen
– Sensibilisierung der Mitarbeitenden
– Bewertung von LieferkettenrisikenZiel ist kein schwerfälliges Großprojekt, sondern ein nachvollziehbar dokumentiertes und wirksam umgesetztes Sicherheitskonzept.
Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle müssen künftig verpflichtend gemeldet werden:
– innerhalb von 24 Stunden: Frühwarnmeldung
– innerhalb von 72 Stunden: Erstbericht
– innerhalb eines Monats: AbschlussberichtDiese Regelung reagiert auf die stark gestiegene Zahl von Cyberangriffen auf mittelständische Unternehmen, insbesondere durch Ransomware.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Viele Unternehmen stellen sich aktuell ähnliche Fragen:
Sind wir überhaupt betroffen?
Welche Maßnahmen sind tatsächlich erforderlich?
Wie hoch ist der Aufwand?
Der Schlüssel liegt in einem strukturierten und pragmatischen Vorgehen.
Ein bewährter Ansatz:
Betroffenheit prüfen
Branche, Unternehmensgröße und Rolle in der Lieferkette analysieren.Basis-Risikomanagement aufsetzen
Überblick über Systeme, Prozesse, Rollen und Risiken schaffen.Maßnahmen priorisieren
Nicht alles auf einmal, sondern gezielt und risikobasiert vorgehen.Dokumentation aufbauen
Einfach, nachvollziehbar und praxisnah.Meldeprozesse definieren
Damit gesetzliche Fristen im Ernstfall eingehalten werden können.
Wie Complimate Unternehmen bei NIS2 unterstützt
Wir begleiten mittelständische Unternehmen auf zwei Wegen.
NIS2 Self Guide – strukturierte Umsetzung ohne großen Aufwand
Eine softwaregestützte Lösung für Unternehmen, die NIS2 eigenständig und kosteneffizient umsetzen möchten:
– klare Schritt-für-Schritt-Struktur
– vorbereitete Vorlagen und Prozesse
– verständliches Risikomanagement
– konkrete HandlungsempfehlungenGeeignet für Betriebe, die NIS2 selbstständig, nachvollziehbar und praxisnah erfüllen wollen.
Individuelle Beratung und Begleitung
Für Unternehmen mit höherem Unterstützungsbedarf bieten wir:
Betroffenheitsanalysen
Risiko- und Gap-Bewertungen
Prozess- und ISMS-Aufbau
Unterstützung bei der BSI-Registrierung
laufende Begleitung bei der Umsetzung
Unser Ansatz ist dabei stets pragmatisch, verständlich und auf die Realität mittelständischer Unternehmen zugeschnitten.
Fazit: NIS2 ist kein Bürokratiemonster
NIS2 zwingt Unternehmen nicht in überkomplexe Sicherheitsstrukturen. Vielmehr schafft die Richtlinie klare Leitlinien, mehr Transparenz und eine höhere Stabilität gegenüber modernen Cyberbedrohungen.
Mit einer sinnvollen Struktur und passenden Hilfsmitteln lässt sich NIS2 übersichtlich, effizient und ohne unnötigen Aufwand umsetzen – und wird so zu einer echten Chance für mehr Sicherheit und Resilienz im Mittelstand.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf rund ums Thema stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Seite.