
Wir übernehmen Ihre interne Meldestelle!
Hinweisgeberschutzgesetz
Erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz zertifiziert und sicher
Thomas Landerer
Meldestellenbeauftragter
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Stärken Sie Vertrauen und Transparenz
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt seit 2023 Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden hinweisen – sogenannte „Whistleblower“.
Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner können intern auf Missstände wie Korruption, Amtsmissbrauch, oder Diskriminierung aufmerksam machen bevor Ihre Reputation in der Öffentlichkeit und bei staatlichen Stellen darunter leidet und finanzielle Einbußen nach sich zieht.
Der Schutz des Hinweisgebers (Whistleblower) bleibt durch den verschlüsselten Meldekanal gewahrt.
EU-Hinweisgeber-Richtlinie
Erfüllen Sie die Vorgaben einfach und sicher
Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie ist eine seit Dezember 2021 verbindliche Compliance-Vorschrift für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
PCK-Hinweis ermöglicht unethisches Verhalten auf sichere und vertrauliche Weise zu melden – DSGVO konform. Hemmschwellen werden gesenkt und die Bearbeitung eingehender Hinweise vereinfacht.
Der Schutz sensibler Daten hat höchste Priorität
Cloudbasierter Software-as-a-Service (SaaS). Entwickelt in Deutschland. Gehostet in der Open Telekom Cloud. DSGVO-konform und sicher. Es ist keine IT-Implementierung in Ihrer Organisation erforderlich.
Wer ist überhaupt betroffen?
Unternehmen mit 50+ Beschäftigten
Kommunen mit 10.000+ Einwohnern oder 50+ Beschäftigten
Öffentliche Einrichtungen, Behörden mit 50+ Beschäftigten
Auslagern an Experten. Wir übernehmen Ihre Meldestelle
Schlüsselfertige Compliance Lösung
Digitale zentrale Meldestelle. Einbindung z.B. über Ihre Homepage, strukturierte Datenerhebung, geführter Bearbeitungsprozess.
Revisionssicher. Berücksichtigung von Aufbewahrungs- und Löschpflichten, vertrauliche Dokumentation von Hinweisen, Gesetzeskonform nach HinSchG.
Meldeverfahren. Eingangsbestätigung und Prüfung nach Meldeeingang. Erste Einschätzung, Kommunikation mit dem Hinweisgeber bei Rückfragen und Bearbeitung mit der Fachabteilung. Koordination von Folgemaßnahmen, Rückmeldung an den Hinweisgeber und Abschluss des Verfahrens
Denkbar einfach mit hoher Expertise
Unabhängiges Fachpersonal. Bearbeitung durch unabhängiges Fachpersonal mit Fachkundenachweis nach § 15 HinSchG. Vermeidung von Interessenskonflikten und Wahrung der Vertraulichkeit bzw. Anonymität beim Umgang mit Meldungen. Vertrauensvoller Kontakt mit Hinweisgeber und Auftraggeber.
Kenntnisse. Implementierung inkl. Schulung des Projektteam (z.B. Geschäftsleitung, Personal, Compliance, IT, Datenschutz, Betriebsrat) und Definition des Prozesses zur Bearbeitung.
Einführung. Kommunikationskonzept zur Einführung. Information von Management und Mitarbeitenden, zerstreuen von Ängsten und erklären des Nutzens
Gesetz vollumfänglich umgesetzt
Verhindern von Bußgeldern. Nichteinrichtung einer Meldestelle 20.000 €, Behinderung von Meldungen jeweils bis 50.000 € möglich.
Datenschutzkonform. DSGVO und BDSG-konform. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten umgesetzt, Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA Art. 35 DSGVO) kann einfach erfolgen.
Effizient. Keine eigene Rechtsabteilung in Ihrer Organisation erforderlich.

Pakete
Kleine Preise für Guten Ruf
Alle Preise in netto pro Monat angegeben
Basic
99 €
__________
Bereitstellung der cloudbasierten Plattform
Digitale interne Meldestelle für Hinweisgeber
S
145 €
__________
Bereitstellung der cloudbasierten Plattform
Digitale interne Meldestelle für Hinweisgeber
Betreuung von Complimate-Fachpersonal, nach Aufwand abgerechnet
M
345 €
__________
Bereitstellung der cloudbasierten Plattform
Digitale interne Meldestelle für Hinweisgeber
inklusive Betreuung von Complimate-Fachpersonal
L
ab 495 €
__________
Bereitstellung der cloudbasierten Plattform
Digitale interne Meldestelle für Hinweisgeber
inklusive Betreuung von Complimate-Fachpersonal
mehrere Hinweisgeberportale, z.B. für verbundene Unternehmen
Ihr Ansprechpartner
Jascha Plein
Sie haben noch weitere Fragen?
Sprechen Sie direkt mit uns oder schicken Sie uns eine Nachricht
FAQ Hinweisgeberschutzgesetz
-
Meldestellen dienen der Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere aus den Bereichen Korruption, Betrug, Diskriminierung, Arbeits- und Umweltschutz, Datenschutz, Finanz- und Vergaberecht; grundsätzlich alles, was ein rechtlich relevantes Fehlverhalten im beruflichen Kontext betrifft.
Auch Verstöße gegen interne Richtlinien oder ethische Grundsätze können je nach Ausgestaltung mit abgedeckt werden.
-
Nach Eingang eines Hinweises über die digitale Plattform wird dieser automatisch bestätigt und einem sicheren, strukturierten Bearbeitungsprozess zugeführt.
Unser Team sichtet den Hinweis, prüft dessen Plausibilität und übernimmt – wenn nötig in Abstimmung mit der zuständigen Stelle im Unternehmen – die weitere Kommunikation mit dem Hinweisgeber.
Alle Schritte – vom Eingang über Rückfragen bis zur abschließenden Bewertung und Rückmeldung – erfolgen Rückmeldung – erfolgen vertraulich, dokumentiert und gesetzeskonform.
-
Die Bearbeitung erfolgt durch einen unserer Spezialisten.
Alle Mitglieder unseres Teams verfügen über den Fachkundennachweis (§15 HinSchG) und sind daher verpflichtet, Interessenskonflikte zu vermeiden und die Vertraulichkeit des Hinweisgebers streng zu wahren.
-
Oben genannte betroffene Institutionen, die keine Meldestelle einrichten, riskieren ein Bußgeld von bis zu 20.000€.
Wer Meldungen verhindert, behindert oder Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber vornimmt, dem kann so sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000€ drohen.