Meta AI & Ihre Daten – Was Nutzer und Unternehmen jetzt wissen müssen

Pietro Maniscalco

21. Mai, 2025

Der Meta-Konzern – Betreiber von Facebook, Instagram und WhatsApp – hat angekündigt, ab Ende Mai öffentliche Inhalte europäischer Nutzer für das Training seiner KI-Plattform „Meta AI“ zu verwenden.

Was wie ein Schritt in Richtung smarterer Dienste klingt, wirft erhebliche Fragen in Sachen Datenschutz, Kontrolle und Transparenz auf – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und öffentliche Stellen.

1. Was hat Meta vor?

Ab Ende Mai sollen folgende Inhalte automatisiert ins Trainingsset von Meta AI einfließen:

  • Öffentliche Facebook-Beiträge, Reaktionen & Kommentare

  • Instagram-Posts, Interaktionen und Story-Reaktionen

  • Inhalte, die über bestehende KI-Funktionen mit Meta geteilt werden

Ziel: Die KI soll durch diese Datenmenge lernfähiger werden – etwa für personalisierte Empfehlungen, bessere Antworten oder sprachlich-kulturell passendere Ergebnisse.

2. Wo liegen die datenschutzrechtlichen Bedenken?

  1. Rechtsgrundlage zweifelhaft
    Meta stützt sich auf „berechtigtes Interesse“ – doch Fachleute sehen das kritisch:

    • Fehlende Zustimmung: Nutzer wurden nicht aktiv um Einwilligung gebeten.

    • Sensibler Inhalt: Auch scheinbar harmlose Posts können personenbezogene oder sensible Daten enthalten – ein Risiko im Sinne der DSGVO.

    • Keine Rücknahme möglich: In KI-Modellen lassen sich eingepflegte Inhalte nicht einfach wieder löschen – eine Löschung im klassischen Sinn ist faktisch ausgeschlossen.

  2. Mögliche Folgen für Nutzer
    Auch Inhalte aus Gruppenchats oder KI-gestützten Funktionen können betroffen sein. Nutzer, die z. B. auf Facebooks oder Instagrams KI-Assistenten zurückgreifen, sollten sich bewusst sein, dass ihre Eingaben langfristig gespeichert und weiterverwendet werden können.

3. So können Sie widersprechen (Opt-out)

Meta bietet einen Widerspruchsmechanismus – allerdings nur für Facebook und Instagram, nicht für WhatsApp (das bleibt wegen seiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung außen vor).

Wichtig: Der Widerspruch muss vor dem Stichtag Ende Mai erfolgen.

So funktioniert’s:

  • Formular ausfüllen: Meta stellt für Facebook und Instagram Online-Formulare bereit.

  • E-Mail-Adresse angeben: Eine kurze Identifikation reicht – Begründung ist keine erforderlich.

  • Frist beachten: Der Widerspruch muss einen Tag vor Start bei Meta eingehen.

  • Konten verknüpft? Dann genügt laut Meta ein einziger Widerspruch für beide Plattformen.

4. Was Unternehmen und Verwaltungen jetzt tun sollten

Auch wenn es sich um Privatkonten handelt: Viele Mitarbeitende kommunizieren beruflich über Social Media oder interagieren im Namen ihres Arbeitgebers.

Unsere Empfehlungen:

  • Interne Info bereitstellen: Machen Sie Mitarbeitende auf die Änderung aufmerksam – viele wissen es nicht.

  • Verhaltensregeln klären: Differenzieren Sie klar zwischen privaten und öffentlichen Themen in Online-Kanälen.

  • Workshops anbieten: Schulungen zu Datenschutz und KI-Nutzung stärken die Sensibilität für digitale Risiken.

  • Opt-out unterstützen: Bieten Sie Hilfe beim Widerspruch an – z. B. mit Links, Vorlagen oder zentraler Ansprechpartnerin.

5. Ausblick: Verantwortung in Zeiten von KI

Die Entwicklung rund um Meta AI steht exemplarisch für eine größere Bewegung: KI wird zunehmend in Alltagstools integriert – oft ohne bewusste Entscheidung der Nutzer.

Doch eines bleibt klar: Transparenz und bewusste Einwilligung müssen auch im KI-Zeitalter Maßstab bleiben. Unternehmen, die das frühzeitig erkennen, stärken nicht nur den Datenschutz – sondern auch das Vertrauen ihrer Belegschaft und Kunden.

Fazit:

Meta AI nutzt ab Ende Mai öffentlich sichtbare Inhalte für KI-Training – ohne ausdrückliche Zustimmung. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Unternehmen und Behörden sollten informieren, sensibilisieren und bei Bedarf unterstützen.

Zurück
Zurück

Externer Datenschutzbeauftragter – 5 Vorteile für Unternehmen

Weiter
Weiter

ISO 27001-Checkliste – So gelingt der Weg zum zertifizierten ISMS