Meta AI & Ihre Daten – Was Nutzer und Unternehmen jetzt wissen müssen
Pietro Maniscalco
21. Mai, 2025
Der Meta-Konzern – Betreiber von Facebook, Instagram und WhatsApp – hat angekündigt, ab Ende Mai öffentliche Inhalte europäischer Nutzer für das Training seiner KI-Plattform „Meta AI“ zu verwenden.
Was wie ein Schritt in Richtung smarterer Dienste klingt, wirft erhebliche Fragen in Sachen Datenschutz, Kontrolle und Transparenz auf – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und öffentliche Stellen.
1. Was hat Meta vor?
Ab Ende Mai sollen folgende Inhalte automatisiert ins Trainingsset von Meta AI einfließen:
Öffentliche Facebook-Beiträge, Reaktionen & Kommentare
Instagram-Posts, Interaktionen und Story-Reaktionen
Inhalte, die über bestehende KI-Funktionen mit Meta geteilt werden
Ziel: Die KI soll durch diese Datenmenge lernfähiger werden – etwa für personalisierte Empfehlungen, bessere Antworten oder sprachlich-kulturell passendere Ergebnisse.
2. Wo liegen die datenschutzrechtlichen Bedenken?
Rechtsgrundlage zweifelhaft
Meta stützt sich auf „berechtigtes Interesse“ – doch Fachleute sehen das kritisch:Fehlende Zustimmung: Nutzer wurden nicht aktiv um Einwilligung gebeten.
Sensibler Inhalt: Auch scheinbar harmlose Posts können personenbezogene oder sensible Daten enthalten – ein Risiko im Sinne der DSGVO.
Keine Rücknahme möglich: In KI-Modellen lassen sich eingepflegte Inhalte nicht einfach wieder löschen – eine Löschung im klassischen Sinn ist faktisch ausgeschlossen.
Mögliche Folgen für Nutzer
Auch Inhalte aus Gruppenchats oder KI-gestützten Funktionen können betroffen sein. Nutzer, die z. B. auf Facebooks oder Instagrams KI-Assistenten zurückgreifen, sollten sich bewusst sein, dass ihre Eingaben langfristig gespeichert und weiterverwendet werden können.
3. So können Sie widersprechen (Opt-out)
Meta bietet einen Widerspruchsmechanismus – allerdings nur für Facebook und Instagram, nicht für WhatsApp (das bleibt wegen seiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung außen vor).
Wichtig: Der Widerspruch muss vor dem Stichtag Ende Mai erfolgen.
So funktioniert’s:
Formular ausfüllen: Meta stellt für Facebook und Instagram Online-Formulare bereit.
E-Mail-Adresse angeben: Eine kurze Identifikation reicht – Begründung ist keine erforderlich.
Frist beachten: Der Widerspruch muss einen Tag vor Start bei Meta eingehen.
Konten verknüpft? Dann genügt laut Meta ein einziger Widerspruch für beide Plattformen.
4. Was Unternehmen und Verwaltungen jetzt tun sollten
Auch wenn es sich um Privatkonten handelt: Viele Mitarbeitende kommunizieren beruflich über Social Media oder interagieren im Namen ihres Arbeitgebers.
Unsere Empfehlungen:
Interne Info bereitstellen: Machen Sie Mitarbeitende auf die Änderung aufmerksam – viele wissen es nicht.
Verhaltensregeln klären: Differenzieren Sie klar zwischen privaten und öffentlichen Themen in Online-Kanälen.
Workshops anbieten: Schulungen zu Datenschutz und KI-Nutzung stärken die Sensibilität für digitale Risiken.
Opt-out unterstützen: Bieten Sie Hilfe beim Widerspruch an – z. B. mit Links, Vorlagen oder zentraler Ansprechpartnerin.
5. Ausblick: Verantwortung in Zeiten von KI
Die Entwicklung rund um Meta AI steht exemplarisch für eine größere Bewegung: KI wird zunehmend in Alltagstools integriert – oft ohne bewusste Entscheidung der Nutzer.
Doch eines bleibt klar: Transparenz und bewusste Einwilligung müssen auch im KI-Zeitalter Maßstab bleiben. Unternehmen, die das frühzeitig erkennen, stärken nicht nur den Datenschutz – sondern auch das Vertrauen ihrer Belegschaft und Kunden.
Fazit:
Meta AI nutzt ab Ende Mai öffentlich sichtbare Inhalte für KI-Training – ohne ausdrückliche Zustimmung. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Unternehmen und Behörden sollten informieren, sensibilisieren und bei Bedarf unterstützen.