NIS2-Richtlinie: Was IT-Verantwortliche jetzt wissen müssen
Andreas Gutsell
27.August, 2025
Die EU-NIS2-Richtlinie („Network and Information Security 2“) ist der neue europäische Standard für Cybersicherheitsanforderungen. Sie ersetzt die NIS1 von 2016, weitet den Geltungsbereich erheblich aus und verschärft Pflichten wie Meldefristen und Sicherheitsmaßnahmen.
Neben Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind nun auch viele mittelständische Unternehmen aus Sektoren wie Gesundheitswesen, Energie, Verkehr, digitale Dienste betroffen. Verstöße können Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen – ein Handlungsdruck, den IT-Verantwortliche ernst nehmen sollten.
Wer fällt unter die NIS2-Richtlinie?
Kritische Infrastrukturen: Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzwesen, Trinkwasserversorgung, digitale Infrastruktur
Digitale Dienste: Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Cloud-Dienste, Rechenzentren
Große Unternehmen & aufsichtspflichtige KMU: Mehr als 50 Mitarbeitende oder > 10 Mio. € Jahresumsatz – branchenübergreifend.
Wesentliche Neuerungen gegenüber NIS1
VdS 10000 als ideale Basis für NIS2
Ein vorhandenes ISMS nach VdS 10000 deckt bereits viele NIS2-Anforderungen ab und erleichtert die Umsetzung:
Strukturiertes Risikomanagement
Regelmäßige Risikoanalysen und Maßnahmenableitungen sind Standard im VdS
Dokumentierte Sicherheitsmaßnahmen
Zugriffskontrolle, Netzsegmentierung, Patch-Management sind schon beschrieben
Audit-Erfahrung
Interne Audits und Management-Reviews sind etabliert
Klare Governance-Struktur
Verantwortlichkeiten und Berichtsketten sind definiert
Kontinuierliche Verbesserung
PDCA-Zyklus erleichtert die Ausweitung auf NIS2-Kennzahlen wie Incident-Response-Zeiten
Sicherheitsanforderungen laut NIS2
Governance & Risikomanagement
Top-Management-Einbindung, Cybersecurity-Strategie
Technische & organisatorische Maßnahmen
Netzsegmentierung, MFA, Verschlüsselung, Patch-Management
Incident Response & Notfallplanung
Verfahren, Notfallübungen, Lessons Learned
Lieferketten-Risiken
Third-Party-Risk-Management, Sicherheitsklauseln
Schulung & Awareness
Regelmäßige Trainings, Phishing-TestsKlare Mindestanforderungen per Checkliste
Meldepflichten im Überblick
Erstmeldung: Innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung
Folgemeldung: Innerhalb von 72 Stunden mit Details zu Ursache, Ausmaß, Gegenmaßnahmen
Inhalt: Art des Vorfalls, betroffene Systeme/Dienste, potenzielle Auswirkungen
Umsetzungsschritte für IT-Verantwortliche
Gap-Analyse
Abgleich VdS-Stand mit NIS2-Controls
Maßnahmenplanung
Priorisierung nach Risiko
Dokumentation erweitern
Ergänzung im ISMS-Handbuch
Technische Implementierung
SIEM, Monitoring, automatisierte Incident-Response
Audit & Review
Vorbereitung auf Peer-Reviews und Behördenprüfungen
Fazit
Mit einem VdS-10000-ISMS sind Sie bestens vorbereitet, um NIS2-Anforderungen effizient zu erfüllen. Ergänzen Sie gezielt fehlende Controls, optimieren Sie Ihre Meldeprozesse – und sichern Sie sich so gegen moderne Cyberbedrohungen ab.