Datenschutz
Daten schützen, Vertrauen schaffen
Pietro Maniscalco
Experte für Datenschutz
Datenschutz für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienverwaltungen
Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienverwaltungen verarbeiten täglich zahlreiche personenbezogene Daten — von Mietinteressenten über Mieter bis zu Dienstleistern und Handwerkern. Daraus ergeben sich vielfältige datenschutzrechtliche Anforderungen, die nach DSGVO und nationalem Recht rechtssicher umgesetzt werden müssen. Complimate begleitet Wohnungsunternehmen Schritt für Schritt bei der datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Prozesse.
Unsere Leistungen für die Wohnungswirtschaft
Datenschutzdokumentation: Erstellung und Pflege von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, Richtlinien und Handlungsanweisungen.
Auftragsverarbeiter- & Dienstleisterprüfungen: Prüfungen, Vertragsgestaltung und Audit-Begleitung zur sicheren Zusammenarbeit mit externen Partnern.
Löschkonzepte & Datenminimierung: Entwicklung praktischer Löschfristen und Umsetzungsprozesse zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA): Identifikation und Bewertung von Risiken bei risikobehafteten Verarbeitungen (z. B. Videoüberwachung, digitale Bewerbungsprozesse).
Mitarbeitendenschulungen & Sensibilisierung: Praxisnahe Trainings, die Datenschutzbefähigung im Alltag stärken.
Vorteile für Ihr Unternehmen
Rechtssicherheit: DSGVO-konforme Prozesse reduzieren Haftungs- und Bußgeldrisiken.
Effizienz: Datenschutzlösungen, die Verwaltungsabläufe nicht unnötig verkomplizieren.
Wirtschaftlichkeit: Nachhaltige Maßnahmen mit Blick auf Aufwand, Nutzen und Ressourcen.
Praxistauglichkeit: Verständliche Dokumente und umsetzbare Handlungsempfehlungen für Ihre Mitarbeitenden.
Im FAQ‑Bereich beantworten wir kompakt und verständlich die wichtigsten Fragen zu Datenschutzthemen von Wohnungsgesellschaften und Immobilienverwaltungen, z. B.:
Welche Daten dürfen von Mietinteressenten erhoben werden?
Welche Löschfristen gelten?
Wann ist Videoüberwachung zulässig?
Warum Complimate?
Wir beraten, planen und realisieren Datenschutz- und Sicherheitskonzepte nach DSGVO, ISO 27001, TISAX und Hinweisgeberschutzgesetz — schlüsselfertig, verständlich und Schritt für Schritt. Unser Fokus liegt auf verständlichen, praxisnahen und wirtschaftlichen Lösungen speziell für die Wohnungswirtschaft.
Kontakt & erster Schritt Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Datenverarbeitungen. Wir analysieren Risiken, erstellen ein priorisiertes Maßnahmenpaket und unterstützen bei der Umsetzung. Fordern Sie eine kompakte Erstberatung für Wohnungsunternehmen an.
Wir unterstützen Ihren Datenschutz auf Basis der DSGVO!
Unsere Leistungen
Datenschutz als Service
Datenschutz leicht gemacht und DSGVO konform
Mit unserer Full-Service Datenschutz Lösung übernehmen wir alle Aufgaben rund um die DSGVO. Zudem steuern wir eine leistungsfähige Software für Ihr Datenschutzmanagement bei, sodass alle Daten gut strukturiert und ordentlich an einem Ort aufbewahrt werden.
Als externer Datenschutz Beauftragter begleitet Sie unser Team durch alle Pflichten des Datenschutzrechts. Dies beinhaltet:
Die Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen
Erstellung und Prüfung von Datenschutzhinweisen gemäß §13 DSGVO
Gestaltung von Prozessen zur Umsetzung von Betroffenenrechten gemäß §§14-20 DSGVO
Erstellung und Prüfung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung gemäß §28 DSGVO
Datenschutz-Folgeabschätzungen zur Datenverarbeitung gemäß §35 DSGVO
Öffnen Sie das Formular und laden Sie sich eine Checkliste zur Erfüllung der DSGVO herunter!
Externer Datenschutzbeauftragter
Unterstützt von Profis mit 30 Jahren Erfahrung
Unsere Kompetenz zum Datenschutz ist älter als die DSGVO – seit 30 Jahren begleiten wir Kunden aus verschiedensten Branchen bei der rechtssicheren und praxisnahen Umsetzung ihrer Datenschutzpflichten.
Ab Tag Eins arbeiten wir schlüsselfertig, gesetzeskonform und vor allem umsetzbar. Unsere seit Jahren bewährten Projektpläne ermöglichen es Datenschutz effizient und pragmatisch abzuwickeln und eine solide Grundlage zu schaffen.
Datenschutz soll nicht nur eine gesetzliche Pflichterfüllung oder bürokratische Hürde sein. Mit unserem Konzept hat Datenschutz einen echten Mehrwert für Sie und hilft Ihnen dabei Abläufe zu optimieren und Vertrauen zu schaffen.
Vorteile eines DSB:
spezifisches Fachwissen – intern schwierig zu erhalten
stetige Fortbildung – immer auf dem aktuellsten Stand der DSGVO
national vernetzt
Ihr Ansprechpartner
Jascha Plein
Sie haben noch weitere Fragen?
Sprechen Sie direkt mit uns oder schicken Sie uns eine Nachricht
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Datenschutz schützt personenbezogene Daten vor Missbrauch und regelt die Rechte der Betroffenen.
Datensicherheit bedeutet alle Daten vor Verlust, illegalem Zugriff und Manipulation zu Daten vor Verlust, illegalem Zugriff und Manipulation zu schützen. Es umfasst oft technische und organisatorische Maßnahmen.
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Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare lebende Person beziehen / einer bestimmten Person zugeordnet werden können (z.B. Name, Alter, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse, Herkunft, etc.).
Dabei sind besonders personenbezogene Daten hervorzuheben – sie sind besonders schützenswert. Beispiele sind ethnische und kulturelle Herkunft, politische Überzeugung, religiöse Zugehörigkeit, Gesundheit, Sexualität, etc.
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Ein Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert welche Daten bei Ihnen wie, warum und von wem verarbeitet werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§30 DSGVO) und muss auf Anfrage jederzeit vorlegbar sein.
FAQ Datenschutz
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Betroffene haben u.a. das Recht auf Auskunft, Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Entsprechende Anfragen müssen fristgerecht und dokumentiert bearbeitet werden.
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Eine Auftragsverarbeitung ist, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene in Ihrem Auftrag verarbeitet. Sobald dies der Fall ist, ist auch ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gesetzlich vorgeschrieben (§28 DSGVO).
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Eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) ist eine Risikobewertung für die Verarbeitung von Daten mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen. Bei Überwachung oder Verarbeitungen besonderer Kategorien von Daten ist sie verpflichtend (§35 DSGVO).
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Eine Datenschutzverletzung muss innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden (§33 DSGVO). In bestimmten Fällen müssen auch Betroffene informiert werden (§34 DSGVO).
Bußgelder bei einem Datenschutzverstoß können bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes annehmen.