Umsetzung eines Hinweisgebersystems  Wie wird ein Hinweisgebersystem eingeführt? 

Die Einführung eines Hinweisgebersystems beginnt mit der Festlegung einer internen oder externen Meldestelle. Anschließend werden geeignete Prozesse für den Eingang, die Bearbeitung und die Dokumentation von Hinweisen definiert. Darüber hinaus sollten Mitarbeitende über das System informiert und die notwendigen Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen umgesetzt werden.

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Benötige ich einen externen Ombudsmann?

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Welche Meldekanäle sind zulässig?