Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) muss durchgeführt werden, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt. Dies kann beispielsweise bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten, umfangreicher Überwachungsmaßnahmen oder dem Einsatz neuer Technologien der Fall sein.
Ziel der DSFA ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.