Welche Daten dürfen an Auftraggeber übermittelt werden?
An Auftraggeber dürfen grundsätzlich nur solche personenbezogenen Daten übermittelt werden, die für die Durchführung des jeweiligen Transport- oder Logistikauftrags erforderlich sind. Vor einer Datenübermittlung sollte geprüft werden, ob eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht und ob die Datenweitergabe auf das notwendige Maß beschränkt werden kann. Unternehmen sollten zudem dokumentieren, welche Daten an wen übermittelt werden.