Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich kann nahezu jedes Unternehmen vom EU AI Act betroffen sein, sofern KI-Systeme eingesetzt oder bereitgestellt werden. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen, die ChatGPT oder Microsoft Copilot nutzen, KI-gestützte Bewerbungsverfahren einsetzen, automatisierte Entscheidungsprozesse verwenden oder eigene KI-Lösungen entwickeln. Der Umfang der Verpflichtungen hängt dabei vom jeweiligen Risiko der eingesetzten KI-Anwendung ab.