Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Verantwortlich ist grundsätzlich die Organisation oder Person, die über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. In Unternehmen ist dies regelmäßig die Geschäftsführung, in Kommunen die jeweilige Behörde oder Verwaltung. Die Verantwortung kann nicht auf einen Datenschutzbeauftragten übertragen werden.