Benötigt jede Kommune einen Datenschutz-beauftragten?
Ja. Öffentliche Stellen sind grundsätzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Kommune bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, berät die Verwaltung und dient als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger.