Welche Datenschutzpflichten gelten für Städte und Gemeinden?
Kommunen müssen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze sowie weiterer spezialgesetzlicher Regelungen einhalten. Dazu gehören insbesondere die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, die Erfüllung von Informationspflichten, die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten sowie die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.