Können Hinweise anonym abgegeben werden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen derzeit nicht ausdrücklich zur Annahme anonymer Meldungen. Dennoch wird empfohlen, anonyme Hinweise zu ermöglichen. In der Praxis erhöht dies häufig die Bereitschaft zur Meldung von Verstößen und verbessert die Akzeptanz des Systems. Moderne Hinweisgebersysteme unterstützen deshalb regelmäßig auch anonyme Meldungen.

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Welche Meldekanäle sind zulässig?

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Welche Fristen müssen eingehalten werden?