Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Nach Eingang einer Meldung muss der Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung erhalten. Anschließend muss die Meldestelle den Sachverhalt prüfen und innerhalb von drei Monaten über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen informieren. Die Einhaltung dieser Fristen ist ein wesentlicher Bestandteil eines rechtskonformen Hinweisgebersystems.