Wann ist Video-überwachung zulässig?

Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Maßnahme erforderlich sowie verhältnismäßig ist. Beispielsweise kann der Schutz vor Einbrüchen oder Vandalismus ein berechtigtes Interesse darstellen. Betroffene Personen müssen über die Videoüberwachung informiert werden. Zudem sind Speicherfristen festzulegen und unberechtigte Zugriffe auf die Aufzeichnungen zu verhindern.

Zurück
Zurück

Welche Daten dürfen an Handwerker weiter-gegeben werden?

Weiter
Weiter

Welche Anforderungen gelten für Mieterportale?