Welche Daten dürfen an Handwerker weiter-gegeben werden?

An Handwerker dürfen grundsätzlich nur diejenigen personenbezogenen Daten weitergegeben werden, die für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Hierzu gehören beispielsweise Name, Anschrift oder Kontaktdaten eines Mieters, sofern ein Termin vor Ort notwendig ist. Die Datenweitergabe sollte auf das erforderliche Maß beschränkt werden und nachvollziehbar dokumentiert sein.

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Welche Löschfristen gelten in der Wohnungswirtschaft?

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Wann ist Video-überwachung zulässig?