Wann muss eine Datenschutzverletzung gemeldet werden?
Eine Datenschutzverletzung muss grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht. Je nach Risiko kann zusätzlich eine Information der betroffenen Personen erforderlich sein.