Welche Meldefristen gelten bei Datenschutzvorfällen?

Die Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde muss grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss die Verzögerung begründet werden. Deshalb sollten Unternehmen klare Melde- und Eskalationsprozesse für Datenschutzvorfälle etablieren.

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Welche Anforderungen gelten für Bewerberdaten?

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Wann muss eine Datenschutzverletzung gemeldet werden?