Welche Daten dürfen von Mietinteressenten erhoben werden?

Von Mietinteressenten dürfen grundsätzlich nur solche personenbezogenen Daten erhoben werden, die für die Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrages erforderlich sind. Hierzu zählen beispielsweise Name, Kontaktdaten, Informationen zur Haushaltsgröße oder Nachweise zur Bonität. Nicht erforderliche Informationen sollten weder abgefragt noch gespeichert werden. Die Datenerhebung sollte stets transparent und zweckgebunden erfolgen.

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Wie lange dürfen Mieterdaten gespeichert werden?

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Welche Anforderungen gelten für externe Dienstleister?