Wie lange dürfen Mieterdaten gespeichert werden?
Mieterdaten dürfen grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie dies für die Durchführung des Mietverhältnisses oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Unternehmen sollten hierfür ein dokumentiertes Löschkonzept etablieren und regelmäßig überprüfen.