Welche Unternehmen benötigen ein Hinweisgebersystem?
Grundsätzlich sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem bereitzustellen. Darüber hinaus können auch gesetzliche, regulatorische oder vertragliche Anforderungen die Einführung eines Hinweisgebersystems erforderlich machen. Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung profitieren viele Unternehmen von einem strukturierten Meldekanal zur frühzeitigen Erkennung von Risiken und Regelverstößen.