Wer darf Hinweise bearbeiten?
Hinweise dürfen ausschließlich von Personen bearbeitet werden, die hierfür ausdrücklich benannt und entsprechend geschult wurden. Diese Personen müssen unabhängig handeln können und zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. In vielen Unternehmen übernimmt diese Aufgabe eine interne Meldestelle oder ein externer Dienstleister.