Welche Anforderungen gelten für Bewerberdaten?
Bewerberdaten dürfen ausschließlich für Zwecke des Bewerbungsverfahrens verarbeitet werden. Zugriff sollten nur die Personen erhalten, die unmittelbar am Auswahlprozess beteiligt sind. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens müssen die Daten grundsätzlich gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder Einwilligungen vorliegen.